Wobei wir Ihnen helfen
Wir beraten und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, bei Rechtsfragen rund um die Themen betriebliche Altersversorgung (bAV), Sozialversicherungspflicht und steuerfreie Leistungen zum Lohn.
Fragen wie die Anpassung der Betriebsrente, Insolvenzschutz und Ansprüche gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), Pensionszusagen, Versorgungsverträge, private Absicherungen, Sozialversicherungspflicht und Zuschüsse zum Arbeitslohn stehen dabei im Vordergrund.
Ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit ist die Überprüfung von Versorgungsregelungen in Unternehmen, Versorgungsordnungen, Betriebsvereinbarungen bzw. einschlägige Tarifverträge, die Altersvorsorge für Unternehmer, leitende Angestellte, Freiberufler bzw. Selbständige und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Ebenso wehren wir für unsere Mandanten erfolgreich unberechtigte Ansprüche ab.
Immer bedeutender wird auch die Beratung bei der Rückdeckung von Pensionszusagen mit Kapitalanlagen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit betrieblicher oder privater Altersversorgung.
Wir vertreten Sie – falls erforderlich – vor allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH).
Betriebliche Altersversorgung
mehr lesenModerne Vergütungssysteme
mehr lesenSozialversicherungspflicht
mehr lesenUnsere Mandanten sagen:
„RA Lindner hat mich bei Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber über meine betriebliche Altersversorgung unterstützt. Es ging um Unverfallbarkeit, anrechenbare Dienstzeiten, Höhe meines Anspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden, Insolvenzschutz. Mein Urteil: Fachlich kompetent, hartnäckig, und immer geduldig bei den vielen Fragen, die ich hatte."
„Ich kenne Rechtsanwalt Christoph Lindner seit mehreren Jahren. Er hat mich kompetent über meine bestehenden Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung meines ehemaligen Arbeitgebers aufgeklärt. RA Lindner ist sehr zuvorkommend, engagiert und stets ein angenehmer Gesprächspartner.“
„Der in meiner Angelegenheit eingeschaltete RA Lindner hatte großes Fachwissen, war schnell in der Bearbeitung, engagiert und geduldig bei aufkommenden Fragen meinerseits. Ich bedanke mich nochmals für die professionelle Betreuung.“
„Herr Rechtsanwalt Lindner hat mich und meine Mitarbeiter bei der Umwandlung von Gehalt in eine Pensionszusage beraten. Ich weiß die Kompetenz von RA Lindner in der bAV und bei der Prüfung von Kapitalanlagen äußerst zu schätzen.“