Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ist hoch. Intelligente und rechtssichere Wege zur Abmilderung dieser Belastungen eröffnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Gestaltungsspielraum bei Löhnen und Gehältern. Mit steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Leistungen zum Lohn fördert der Gesetzgeber Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu zählen z. B. der Warengutschein, Essensschecks, Kindergartenzuschuss, Erholungsbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, Warengutschein, Verpflegungsmehraufwand etc.
Die obersten Finanz- und Sozialgerichte haben mittlerweile weitgehend für Klarheit bei der Anwendung gesorgt. Eine Anpassung der jeweiligen Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist dazu erforderlich sowie eine Prüfung der Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bei mitbestimmten und tarifgebundenen Unternehmen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Unterschreitung des Mindestlohns, Lohnpfändung oder der Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung geboten.